Jedermannsrecht


 

Das Recht, sich überall in der Natur aufzuhalten und frei zu bewegen, wird immer noch sehr großzügig gehandhabt. Allerdings mehren sich durch die wachsende Anzahl der Touristen und vor allem durch deren teilweise negatives Verhalten, die Stimmen gegen eine allzu großzügige Handhabung des Jedermannsrechts.
 
Dieses allemannsretten sollte man also nicht zu sehr strapazieren. Betont werden muss an dieser Stelle, dass das Jedermannsrecht für Einzelpersonen gilt und nicht für Wohnmobile! Einzelpersonen dürfen sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad frei bewegen (auch auf Privatgrund) und auch das Zelt für eine Nacht aufstellen. Das Zelt muss aber außerhalb des Sichtbereiches, zumindest aber 150 m von Häusern entfernt sein. Es ist aber nur höflich, wenn man trotzdem fragt!
 
Blumen, Beeren und Pilze dürfen gepflückt werden, sofern sie nicht unter Naturschutz stehen und in Seen darf gebadet werden.
 
Menschen und Tiere dürfen in keinem Fall gestört werden. Wer sich also in der Natur frei bewegt, hat z.B. jeglichen Lärm zu unterlassen. Das Anzünden von Feuern ist in der Zeit vom 15. April bis zum 15. September wegen Brandgefahr verboten.
 
Es liegt in unserer allen Hand, sich an diese Bestimmungen zu halten, um auch in Zukunft weiterhin das Jedermannsrecht genießen zu können.